Spenden
Unsere Arbeit
hängt erheblich von Ihrem Mitwirken ab. Um Wahlkämpfe zu finanzieren und im täglichen politischen
Kampf bestehen zu können, fallen hohe Kosten an. Sie können uns aber helfen, jeden Tag in unserem Land Präsenz zu zeigen, denn wenn Sie sich nicht durch Mitgliedschaft oder andere Arbeiten einbringen können, dann steht Ihnen der Weg über eine Spende offen.
Wie effizient auch kleinere Spenden sein können, zeigen folgende Beispiele:
Spenden können Sie auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: NPD-Parteivorstand
Kontonummer: 66 000 991 92
Institut: Berliner Sparkasse
Bankleitzahl: 100 500 00
IBAN: DE 80 1005 0000 6600 0991 92
BIC: BELADEBEXXX
Berliner Sparkasse/ Berliner Landesbank
Einen Scheck schicken:
NPD-Parteivorstand
Bundesschatzmeister
Seelenbinderstraße 42
12555 Berlin
Spendenblatt
mit Überweisungsträger als pdf zum Herunterladen.
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
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Stärken Sie die Landesverbände für den Einzug in die Landtage!
In Nordrhein-Westfalen findet im Jahr 2010 eine entscheidende Landtagswahl statt. Im einwohnerstärksten Bundesland muß die NPD massiv an Boden gewinnen, um die bundesweiten Ergebnisse perspektivisch verbessern zu können. Dazu bedarf es einer großen Kraftanstrengung
aller volkstreuen Kräfte. Gerade in Zeiten, in denen das System uns
finanziell in die Knie zwingen will, müssen diese Versuche durch
nationale Solidarität zurückgeschlagen werden.
Über unseren Materialdienst können Sie dem Landesverband Nordrhein-Westfalen auch gezielt Propagandamaterial zur Verfügung stellen.
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Übrigens: Spenden sind steuerlich absetzbar – auch bei der NPD.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
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