Nach konsequentem Beschneidungsverbot – Politik setzt Justiz unter Druck


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16.07.2012

Nach konsequentem Beschneidungsverbot – Politik setzt Justiz unter Druck

Weil der Zentralrat der Juden nach dem konsequenten Verbot von Kindesbeschneidungen nach jüdischem und muslimischem Brauch Zeter und Mordio schrie und vom schlimmsten Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland seit dem Holocaust sprach, musste die etablierte Politik in willfähriger Folgsamkeit sofort schnellstmögliche Rechtssicherheit für das Beschneidungsritual versprechen.

Die Kölner Richter, die nun enorm unter Druck gesetzt werden, sahen in der Beschneidung eine strafbare Körperverletzung. Juden und Muslime sehen das anders – wollen sie doch weiterhin auch hier in Deutschland ihren seltsamen Praktiken der Religionsausübung frönen. Wurde das Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächten) schon aufgeweicht, indem Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, planen die etablierten Parteien nun auch eine schnelle Gesetzgebung, um Beschneidungen wieder Straffreiheit zu bescheren.

Die Parteien übertreffen sich förmlich in der Anbiederung an die Beschneidungslobbyisten. Gesundheitsminister Bahr (FDP) fordert rasches Handeln, um die Beschneidung wieder als „Ausdruck religiöser Selbstbestimmung“ zu ermöglichen. Auch CSU-Seehofer tat kund, daß er sehr viel Verständnis für Juden und Muslime habe. Auch andere fordern ein schnelles Gesetz, nur sieht man sich noch vor die rechtstechnische Schwierigkeit gestellt, wie man ausschließen könne, daß einzelne religiöse Gruppen das Beschneidungsrecht auch bei Mädchen zur Anwendung bringen.
Daß Grüne und SPD ohnehin exakt das machen, was Multikulti-Verbände diktieren, bedarf keiner näheren Erklärung.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann übte nun Druck auf die Bundesregierung und alle Bundestagsfraktionen aus, schnellstmöglich ein Gesetz zu beschließen, daß das Urteil des Kölner Landgerichts außer Kraft setzt. Sonst sei das jüdische Leben in Deutschland in Gefahr. Graumann wörtlich: „Dann müssten wir gehen.“

Das Beschneidungsurteil und die anschließende Diskussion gehen tiefer, als man glauben mag. Es geht nicht nur um ein Ritual, dessen Erlaubnis der Kinderhilfe zufolge ein „Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen“ wäre. Auch wenn die Einzelschicksale verstümmelter Kinder, auch das Kind des dem Urteil zugrunde liegenden Falles befindet sich noch immer in Behandlung, schlimm sind, geht es hierbei schlicht und ergreifend darum, wer hier in Deutschland die Spielregeln diktiert.

Während die Kinderhilfe berechtigterweise darauf hinweist, daß eine falsch verstandene Religionsfreiheit vor das Wohl der Kinder gestellt wird, muß klar konstatiert werden, daß wir als Deutsche uns nicht von religiösen Einwanderergruppen diktieren lassen dürfen, wie wir hier zu leben haben und was wir in unserem Land hinzunehmen bereit sind. Welche Pirouetten Politiker angesichts des jüdischen und muslimischen Drucks zu schlagen bereit sind, belegt auf frappierende Art und Weise die Forderung des CSU-Obmanns im Rechtsausschuß, Thomas Silberhorn: „Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft.“

Rechtswidrigen Handlungen soll also Straffreiheit beschert werden, nur weil scheinbar schon viel zu mächtige Religionsgruppen nicht von ihren Praktiken lassen wollen. Die logische und konsequente Folge wäre, daß auch bald der Mord an so genannten Ungläubigen als rechtswidrig, aber straffrei zu bewerten ist.

So weit darf es nicht kommen. Die NPD nimmt Dieter Graumann beim Wort und wünscht allen Verstümmelungslobbyisten, religiös motivierten Tierquälern und anderen Fanatikern, die uns Deutschen ihre Vorstellung von Religionsfreiheit aufzwingen wollen, eine gute Heimreise!


Ronny Zasowk



       


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