Anläßlich des NPD-Bundeskongresses 1969 in Stuttgart mußten erst Gerichtsvollzieher die Schlösser der Saaltüren aufbrechen. Sie verschafften damit einem Gerichtsurteil Geltung, das der NPD trotz Weigerung der Stadt Stuttgart das Recht zubilligte, in den angemieteten Hallen auch tagen zu können. Der Stuttgarter Magistrat dachte jedoch nicht daran, das Urteil zu respektieren, und ließ den Halleneingang verschlossen.
Noch im gleichen Jahr, im November 1969, verbot der saarländische Innenminister Schnur (CDU) den in Saarbrücken geplanten 4. ordentlichen NPD-Bundesparteitag. Begründung für diesen einmaligen Akt der Rechtsbeugung: Mögliche Zwischenfälle durch von Marxisten angekündigte Demonstrationen. Nach knapp vier Jahren wurde die Stadt Saarbrücken endgültig verurteilt, den vergeblich angereisten Tagungsteilnehmern die Fahrtkosten zurückzuerstatten, denen verfassungswidrig die Wahrnehmung von Grundrechten mit Gewalt verwehrt worden war. Dies kam dem Staat (und damit dem Steuerzahler) so teuer (mehrere hunderttausend Mark), daß ähnliche Maßnahmen gegen NPD-Bundesparteitage nicht mehr praktiziert wurden.
Nach dem bürgerkriegsähnlichen Bundestagswahlkampf gegen die NPD 1969, der sowohl einigen Nationaldemokraten das Leben kostete (worüber kaum eine Zeitung berichtete) als auch ein Lehrbeispiel dafür bleibt, daß dieses System gegenüber erwachendem nationalen Selbstbewußtsein vor keiner Terrormaßnahme zurückschreckt, beschloß der NPD-Parteivorstand, diese Wahlen anzufechten. Gründe der Wahlanfechtung waren u. a.: Entgegen eidesstattlicher Versicherungen von NPD-Mitgliedern, NPD gewählt zu haben, fand sich in ihren jeweiligen Stimmlokalen in mehreren Fällen keine einzige NPD-Stimme. Mehrfach bezeugt ist zudem, daß in einigen Wahllokalen NPD-Stimmen auf den Haufen der ungültigen Stimmen wanderten.
Der damalige Bundesinnenminister Ernst Benda (CDU) stiftete 1969 aus dem Steuersäckel 5 Millionen Mark, ausschließlich bestimmt zum Kampf gegen die NPD mit allen Mitteln. Mit diesem Geld wurden u. a. ganze Busse voller ?Gegendemonstranten? gechartert, die Sympathisanten und Mitglieder von DKP bis CDU/CSU zu NPD-Kundegebungen beförderten, damit sie dort für den nötigen Krawall sorgen konnten, den die Presse zur Verunglimpfung der NPD so dringlich benötigte.
Das Bundesverfassungsgericht schleppte die NPD-Wahlanfechtungsklage bis hinter die nächste Bundestagswahl am 19. November 1971, um dann zu erklären, daß es unmöglich über eine Wahlanfechtung von 1969 verhandeln könne, da ja bereits ein neuer Bundestag gewählt worden sei.
Kurze Zeit zuvor jedoch reagierte das Bundesverfassungsgericht blitzartig. Es hob kurzfristig in einer Nachtsitzung die Entscheidung des Freiburger Gerichts auf, das auf Antrag der NPD gerade entschieden hatte, daß die Partei im Fernsehen noch zusätzliche Sendezeit für Werbespots zur Bundestagswahl zuständen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes würde dadurch die innere Ordnung der Bundesrepublik gefährdet. Zwar bekam die NPD ein halbes Jahr später gerichtlich bescheinigt, daß ihr die Sendezeit zu Recht zugesprochen worden war, die Wahlen jedoch waren vorbei.
In riesigen Anzeigen der großen deutschen Tageszeitungen wurden Nationaldemokraten als ?Neonazis? verleumdet. Die gleichen Zeitungen, die diese volksverhetzenden Anzeigen verbreiteten, weigerten sich jedoch, Anzeigen der NPD oder wenigstens Gegendarstellungen abzudrucken.
Unmittelbar nach der Bundestagswahl 1969 erließ die Bundesregierung eine Generalamnestie für alle Fälle von Demonstrationsdelikten. Damit wurde das Zusammenspiel von Regierung und außerparlamentarischen Terroristen offensichtlich.
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