Vertrauensperson als Schlichter

Auf Bundesebene ist eine ehrenamtliche Stelle zu schaffen – eine Art „Vertrauensperson“, die bei Unstimmigkeiten zwischen der Parteibasis und dem Parteivorstand vermittelnd einschreitet. Die Vertrauensperson darf kein zusätzliches Parteiamt bekleiden und somit auch nicht dem Parteivorstand angehören. Ziel ist, dadurch eine bessere Feinabstimmung zwischen Basis und Vorstand zu erreichen.



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