Offenlegung der Einkommen

1. Bei der NPD kann nur derjenige angestellt sein, der damit einverstanden ist, daß sein Einkommen brutto, netto und mit etwaigen Kostenpauschalen sowie etwaigen Sozialabgaben, die von der Partei zu zahlen sind, offengelegt wird.
2. Es wird ferner den Parteimitgliedern offen gelegt, welche Einnahmen einschließlich Kostenpauschalen brutto/netto die Abgeordneten der Fraktionen haben, wobei die Abgeordneten auch Einnahmen aus etwaigen sonstigen Tätigkeiten für die Partei (Fraktionsgeschäftsführer, kommunalpolitische Mandate usw.) anzugeben haben. Es ist ferner mit diesen Angaben zu verbinden, welcher Betrag monatlich von diesen Abgeordneten der Partei gespendet wird.
3. Die NPD-Fraktionen in den Landtagen werden aufgefordert, nur solche Personen einzustellen, die mit einer Offenlegung ihrer Brutto- und Nettogehälter sowie sonstigen Kostenpauschalen einverstanden sind, im selben Umfange, wie es die Angestellten der Partei zu machen haben. 



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