20.01.2010
Der Leidensweg des Alois Mannichl
Der ehemalige Polizeichef von Passau, Alois Mannichl, hat sich gern gesehen als mutigen Vorkämpfer gegen“ Rechts“ in seiner Stadt. Höhepunkt war das angebliche Attentat mit einem Lebkuchenmesser Ende 2008. Der Fall ist nicht aufgeklärt, wurde aber sofort zu einer „rechtsextremen Straftat“ stilisiert. Der Passauer Polizei wurden schludrige Ermittlungen vorgeworfen. Die Erklärungen und Vermutungen des Herrn Mannichl entsprangen offenbar eher seiner Phantasie als seinen tatsächlichen Wahrnehmungen.
Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt hat dem Polizisten in einem Weltnetzbeitrag vorgeworfen, sein Amt wiederholt mißbraucht und die Grenzen des rechtlich Zulässigen und die für Polizeibeamte gebotene Neutralitätspflicht in bedenklicher Weise mißachtet zu haben. Weiter ist ihm vorgeworfen worden, einen skrupellosen Polizeieinsatz auf dem Friedhof anläßlich der Beisetzung von Friedhelm Busse verantwortet zu haben.
Voigt hat sich dabei auf einen „Spiegel“-Bericht berufen, in dem sich Mannichl seiner fragwürdigen Dienstauffassung gebrüstet hat, so zum Beispiel: „Abschreckend wirkt vor allem die Bereitschaftspolizei, wenn sie in Zugstärke anrückt und großflächig Kontrollen durchführt“ und weiter: „Außerdem knöpfte er sich Wirte vor, die einen Saal an die Rechten vermieten wollten. Die müssten natürlich mit Polizei im Haus rechnen, und viele Gäste schätzen das ja nicht unbedingt“. Außerdem ließ er stolz verkünden, daß die Achse Polizei und Rathaus seit Jahren wie geschmiert laufe.
Gegen den NPD-Chef Voigt und den Pressesprecher Beier wurde Anzeige erstattet. Der Beitrag sei geeignet, Mannichl verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Das Amtsgericht Passau sollte einen Strafbefehl erlassen mit einer Geldstrafe von 2500,-- Euro. Das wurde jetzt allerdings abgelehnt. Die Behauptungen von Voigt und Beier seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern die Kundgabe eines Werturteils beziehungsweise einer Meinung. Nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien einer Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsschutz gehe die Meinungsäußerung dem Persönlichkeitsrecht vor, ohne daß es darauf ankomme, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft werde.
Pech für den forschen Alois Mannichl. Schon sein zivilrechtlicher Vorstoß in gleicher Sache wurde zurückgewiesen und hat nur seinem Rechtsanwalt ein sattes Honorar eingebracht. Man kann und man sollte sich mit dem fragwürdigen Engagement des Ex-Polizeichefs intensiver auseinandersetzen.
Der fragliche Beitrag von Udo Voigt wird nachstehend noch einmal wiedergegeben.
Berlin, den 19.01.2010
NPD-Pressestelle
Anschlag auf Passauer Polizeipräsidenten und der erneute Ruf nach einem NPD-Verbot
Berlin - Die NPD setzt sich mit den vielfältig vorhandenen politischen Gegnern politisch auseinander und nicht mit Gewalt. Dieser Grundsatz galt in der Vergangenheit und er wird auch in Zukunft gelten. Es gibt viele Gründe, sich mit dem Passauer Polizeichef Alois Mannichl politisch und auch juristisch auseinander zusetzen. Der hinterhältige Anschlag auf den Vater von zwei Kindern gehört nicht zu unserer Auseinandersetzung mit ihm und wird von der NPD schärfestens mißbilligt. Dadurch wird Alois Manichl zum Martyrer stilisiert, der er nicht ist.
Der Passauer Polizeichef hat sein Amt wiederholt mißbraucht und mit Hilfe seines Polizeiapparates die nationale Opposition verfolgt. Mit seinen Mitteln war er nie zimperlich und die Grenzen des rechtlich Zulässigen und der für Polizeibeamte gebotenen Neutralitätspflicht wurden in bedenklicher Weise mißachtet. Unverhältnismäßige Polizeimaßnahmen waren in Passau an der Tagesordnung. Herr Mannichl hat ständig das politische Klima in seinem Einzugsbereich verschärft und die Eskalation angeheizt. Die Umstände der Beisetzung von Friedhelm Busse und der skrupellose Polizeieinsatz auf dem Friedhof sind mir und allen Beteiligten noch in guter Erinnerung.
Welcher Gastwirt in und um Passau, der in seinen Räumen gerne die NPD beherbergen würde, kann sich nicht an Besuche von Beamten der Passauer Polizei erinnern?
Noch wurde kein Täter gefaßt, doch der Ruf nach einem Verbot der NPD wird ausgerechnet wieder von der CSU erhoben, welche sich schon einmal als Anstifter für das 2001 erfolglos eingeleitete Verbotsverfahren gegen die NPD in Szene gesetzt hat. Auch damals lösten sogenannte „feige Anschläge von Rechtsradikalen“ auf russische Asylanten in Düsseldorf und der Tod des kleinen Joseph aus Sebnitz eine Pogromstimmung und ein Kesseltreiben gegen alle national denkenden Bürger aus. Was blieb von den übereilten Vorwürfen? Bekanntermaßen waren weder irgendwelche „Rechtsradikale“ oder gar NPD-Mitglieder die Täter.
Wer immer das Messer gegen den Passauer Polizeichef zückte, er hat nicht nur der NPD sondern dem gesamten nationalen Widerstand einen sehr schlechten Dienst erwiesen. Wer Unrecht bekämpfen will, darf nicht selber Unrecht begehen. Für die NPD ist Gewalt kein Mittel der innenpolitischen Auseinandersetzung. Wir wollen eine Volksgemeinschaft schaffen und keinen Bürgerkrieg.
Berlin, den 15.12.08
Dipl.sc.pol. Udo Voigt



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