08.09.2009
Selbst Wahlkampf machen
Der Fünf-Punkte-Plan der NPD zur Ausländerrückführung
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Alle im Bundestag vertretenen Parteien einigten sich 2004 auf ein
Zuwanderungsprogramm, welches weiterhin den Zuzug fremder Arbeitskräfte
regelt und dadurch fördert. Das ist unserer Ansicht nach unmenschlich und
weder wirtschaftlich noch volkspolitisch vertretbar. Unsere Antwort darauf
ist ein Ausländerrückführungsprogramm:
Präambel
Ein grundlegender politischer Wandel muß die menschenfeindliche
Integrationspolitik beenden sowie die deutsche Volkssubstanz erhalten. Das
Recht aller Menschen auf eine lebenswerte Zukunft, das Recht der Völker auf
Selbstbestimmung, auf kulturelle und nationale Identität, hat Vorrang vor
bedingungslosem, einseitigem und kurzsichtigem Gewinnstreben. Den Angehörigen
anderer Völker, die hier einen Arbeitsplatz auf Zeit innehaben, muß die
Möglichkeit gegeben werden, ihre kulturelle und nationale Identität zu
bewahren. Dadurch ist ihnen auch die Rückkehr in ihre Heimatländer zu
erleichtern. Die nachfolgenden fünf Punkte zeigen, daß trotz der gewaltigen
Überfremdung gesetzliche Lösungen zur Rückführung der Ausländer in ihre
Heimat möglich sind. Vom notwendigen Wandel in der Ausländerpolitik werden
Deutsche und Ausländer gleichermaßen profitieren.
Die NPD fordert:
1. Schaffung eines nationalen Arbeitsplatzschutzsicherungsgesetzes
Arbeitsvermittlungsstellen dürfen nur dann Arbeit für eine begrenzte Zeit an
Ausländer vergeben, wenn keine gleichqualifizierte deutsche Arbeitskraft zur
Verfügung steht. Betriebe, welche Ausländer beschäftigen, müssen 25 Prozent
vom Bruttolohn in eine Sonderkasse zur sozial verträglichen Rückführung der
angeworbenen Ausländer hinterlegen. Es darf nicht sein, daß Betriebe mit
billigen ausländischen Arbeitskräften Gewinne erzielen und diese
Arbeitskräfte später als Sozialfall der Volksgemeinschaft zur Last fallen.
Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, daß fremde Arbeitskräfte immer teurer
sind als deutsche!
2. Sofortige Ausgliederung der in Deutschland lebenden und beschäftigten
Ausländer aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem
Nationaldemokratische Sozialpolitik fühlt sich den sozial Schwachen unseres
Volkes verpflichtet. Ausländer sind daher aus dem deutschen Sozial- und
Rentenversicherungssystem auszugliedern. Wer keine Ansprüche daraus ableiten
kann, hat auch keinen Grund, sich ohne Arbeit in Deutschland aufzuhalten.
Erworbene Auszahlungsansprüche ermöglichen den Ausländern den Aufbau einer
eigenen Existenz in ihrem Heimatland und bewahren das deutsche
Sozialversicherungssystem vor unkalkulierbaren Folgekosten. Der Grundsatz:
Deutsches Geld für deutsche Aufgaben findet hier seine Bestimmung.
Einzelheiten regeln Bundesgesetze.
3. Strikte Anwendung eines Ausländergesetzes zur Aufenthaltsbeschränkung
Ausländische Gäste, Touristen, Studenten, Auszubildende u.ä. sind uns
selbstverständlich willkommen, doch Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder
Sonderaufenthaltsgenehmigung haben Deutschland nach längstens dreimonatigem
Aufenthalt unverzüglich zu verlassen. Notwendige Gesetze haben eine
praktikable Abschiebung zu regeln, welche zudem die Betreffenden an den
Kosten zu beteiligen hat.
4. Ausländer dürfen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben
Grund und Boden sind unveräußerliches Eigentum des deutschen Volkes. Dies muß
in einer Verfassung aufgenommen und gesetzlich geregelt werden. Wenn
Ausländer in Deutschland investieren wollen, können sie mieten oder pachten.
5. Ersatzlose Streichung des einklagbaren Rechtes auf Asyl
Wir Nationaldemokraten fordern die ersatzlose Streichung des sogenannten
„Asylrechtsparagraphen“ Art. 16a Grundgesetz. Das weltweit einzigartige
einklagbare Recht auf Asyl hat nicht nur zu einem unvorstellbaren Ausmaß
geführt, sondern auch zu einer Belastung der Staatsausgaben in
Milliardenhöhe. Ferner hat ein Gesetz die Abschiebung krimineller Ausländer
zu regeln. Die Feststellung, daß im Heimatland eines Asylbewerbers strengere
Strafen als in Deutschland gelten, darf der Abschiebung nicht grundsätzlich
im Wege stehen.
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